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11.09.2023, 19:15 Uhr
IDRH: Anpassung des Bundesvertriebenengesetzes nicht länger aufschiebbar
Die Uneinigkeit der Ampel-Regierung über die Reform des Bundesvertriebenengesetzes blockiert die Abschaffung der restriktiven Aufnahmepraxis von Spätaussiedlern und verwehrt Rechtssicherheit für betroffene Landsleute.
Frankfurt am Main, 11. September 2023 - Die Fraktionen der Ampel-Koalition verhindern die parlamentarische Beratung der Reform des Bundesvertriebenengesetzes im Deutschen Bundestag.
Eine signifikante Verschärfung der Anforderungen bezüglich des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2021 eingeführt. Dieses Bekenntnis ist eine Voraussetzung, die Angehörige der deutschen Minderheiten erfüllen müssen, um im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens als Spätaussiedler anerkannt zu werden. Das Resultat ist eine faktische Aussetzung der Aufnahme von Spätaussiedlern. In Anbetracht des russischen Angriffskriegs und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die Mitglieder der deutschen Minderheit in der Ukraine und Russland erweist sich die derzeitige Situation als unverantwortlich. Zahlreiche Angehörige der deutschen Minderheit hegen den berechtigten Wunsch, nach Deutschland auszureisen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Bundesregierung konkrete Schritte unternimmt, um die Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung zu korrigieren und zur vorherigen Verwaltungspraxis zurückzukehren. Vor der Sommerpause bekundete die Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Rückkehr zur unkomplizierten Aufnahme von Spätaussiedlern als persönliches Anliegen. Sie gab bekannt, die restriktive Aufnahmepraxis revidieren zu wollen und brachte zum damaligen Zeitpunkt einen Regelungsvorschlag im Bundestag ein. Wir erkennen jedoch keine nachdrückliche Initiative zur Förderung einer zeitnahen Lösung.

Es genügt nicht, die Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes anzukündigen und anschließend für mehrere Monate untätig zu bleiben. Wir verlangen Taten und nicht Versprechen. Die russlanddeutschen Selbstorganisationen in Hessen sind der Überzeugung, dass der Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundesvertriebenengesetzes im Bundestag zur Diskussion gestellt und das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen werden muss. Dies ist notwendig, um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Landsleute in den Aussiedlungsgebieten herzustellen. Dabei sollte gewährleistet werden, dass abgelehnte Antragstellerinnen und Antragsteller die Möglichkeit erhalten, ihre Verfahren gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen erneut aufzugreifen und zu überprüfen.