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03.09.2020, 15:09 Uhr
Förderung von Integrationsmaßnahmen des Landes Hessen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf gibt umfangreichen Bericht im zuständigen Unterausschuss im Hessischen Landtag
Wiesbaden, 03. September 2020 - Im Rahmen der letzten Sitzung des Unterausschusses für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung (UHW) unterrichtete Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf die Damen und Herren Abgeordneten über die Erst-Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in Corona-Zeiten und präsentierte in Form einer PowerPoint-Präsentation die vom Land Hessen geförderten Eingliederungsprojekte für diesen Personenkreis.
V.l.: Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf neben dem Bundes- und Landesvorsitzenden der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Johann Thießen und Albina Nazarenus-Vetter, Geschäftsführerin der Interessengemeinschaft der Deutschen aus Russl
Bei der Sitzung anwesend waren ebenfalls Johann Thießen, Bundes- und Landesvorsitzender der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland (LMDR) sowie Albina Nazarenus-Vetter, Geschäftsführerin der Interessengemeinschaft der Deutschen aus Russland in Hessen gGmbH (IDRH), die ihr breit gefächertes Projekt „Fit für Deutschland“ näher vorstellten.

Im Rahmen ihres Vortrags führte Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf aus, dass die umfangreiche Integrationsförderung des Landes Hessen für den Personenkreis der Spätaussiedler seit 1999 Früchte trage. Als verlässliche Partner der Landesregierung bei der Eingliederung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern hätten sich die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland (LMDR) und die Deutsche Jugend aus Russland (DJR) in vielen Jahren bewährt.

„Spätaussiedler stehen nach ihrem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland vor anderen Heraus-forderungen als Einwanderer ohne deutsche Volks-zugehörigkeit. Daher gibt es speziell auf Spätaussiedler zu-geschnittene Regelungen, die vorrangig im Bundes-vertriebenengesetz (BVFG) geregelt sind. In diesem Sinne ist Spätaussiedlern gemäß § 7 BVFG die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik zu erleichtern. Durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile sind zu mildern. Umso mehr freut es mich, dass die Mittel für die Spätaussiedlerintegration mit Beschlussfassung in der Plenarsitzung des Hessischen Landtags am 19. Februar 2020 von 560.00 Euro auf 800.000 Euro erhöht wurden. Damit werde die sprachliche, berufliche, gesellschaftliche, kulturelle und politische Eingliederung von Aussiedlern und Spätaussiedlern in Hessen sehr gut unterstützt und könne auch langfristig auf eine verlässliche Basis gestellt werden“, so die Landesbeauftragte.

Denn trotz aller Anstrengungen bestünde weiterhin ein großer Bedarf an Integrationsleistungen. So müssten im Rahmen der sogenannten nachholenden Integration auch die Personen begleitet und unterstützt werden, die bereits länger hier leben, jedoch noch immer Probleme haben, den richtigen Weg zu finden. In diesem Zusammenhang könne das Projekt „Fit für Deutschland“ genannt werden, welches im weiteren Verlauf der Ausschusssitzung näher beschrieben wurde. Zur Umsetzung dieses Vorhabens hätten sich die Vereine LMDR-Hessen e.V. und DJR-Hessen e.V. in der „Interessengemeinschaft der Deutschen aus Russland in Hessen“ (IDRH) zu einem gemeinsamen Träger zusammengeschlossen. Wichtige Ziele seien die Identitätsstärkung der Jugendlichen, Förderung des interkulturellen Dialogs, Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben, Medienkompetenz, Förderung der sozialen Kompetenzen, Einführung in das demokratische Werte- und Normensystem, Kooperation mit etablierten Trägern der Bildungs-, Kultur-, Jugend- und Integrationsarbeit und vieles mehr.

Abschließend freute sich Margarete Ziegler-Raschdorf über das große Interesse der Ausschussmitglieder an den Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und dankte den Mitgliedern für ihre Unterstützung.