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Neuigkeiten
04.08.2020, 14:45 Uhr
70 Jahre „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“
Landesbeauftragte erinnert anlässlich des Jubiläums an bedeutendes Dokument der Heimatvertriebenen
Wiesbaden, 04. August 2020 - Vor 70 Jahren, am 5. August 1950, unterzeichneten die Vertreter von Millionen von Heimatvertriebenen in Stuttgart die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“. Diese Charta sehen sie als ihr „Grundgesetz“ an, welches ihre Pflichten und Rechte darlegt.

Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf; Foto: LBHS

„Anlässlich dieses Jahrestages der Verabschiedung der Charta, die für die Landsmannschaften und Verbände der Heimatvertriebenen eine grundlegende Bedeutung hat, hätten normalerweise verschiedene Jubiläumsveranstaltungen und Festlichkeiten stattfinden sollen, doch ist dies in diesem Jahr aus bekannten Gründen leider nicht möglich. So möchte ich auf diesem Wege auf dieses wichtige Jubiläum aufmerksam machen, zählt doch die Charta zu den bedeutendsten Dokumenten der Versöhnung in der deutschen Nachkriegsgeschichte“, erklärt die zuständige hessische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf.

In ihrer Charta machen die Heimatvertriebenen deutlich, dass sie den Wiederaufbau Deutschlands unterstützen und sich dabei mit ihrem Können und mit unermüdlicher Arbeit einbringen werden. Ihre wichtigste Aussage jedoch ist die Absage an Rache und Vergeltung. Damit haben die deutschen Heimatvertriebenen ein friedenstiftendes sowie zukunftsweisendes Dokument erschaffen.

Auch wenn die Heimatvertriebenen nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht immer und überall mit offenen Armen empfangen wurden, haben sie es geschafft, sich Existenzen aufzubauen, mit ihren Berufen und ihrem kulturellen Hintergrund sowohl die deutsche Wirtschaft, als auch die Kultur im Nachkriegsdeutschland zu bereichern. „Es ist ihnen gelungen, sich an die neue Heimat anzupassen und gleichzeitig ihre Traditionen, wie Trachten, Musik und Tanz sowie typische Speisen, beizubehalten und fortzuführen“, macht Margarete Ziegler-Raschdorf deutlich.

Die Heimatvertriebenen haben mit dem Verlust ihrer Heimat stellvertretend für alle Deutschen ein Sonderopfer erbringen müssen und sind dennoch nicht in Verbitterung erstarrt. In ihrer Charta legten sie als eine der Ersten ein klares Bekenntnis zu einem geeinten Europa ab, denn nach Krieg und der am eigenen Leibe erfolgten Vertreibung hatten sie erkannt: nur in einem einigen Europa können die Völker ohne Furcht und Zwang leben. „Bis heute nötigt es Bewunderung und Respekt ab, dass die Heimatvertriebenen nur fünf Jahre nach Krieg und Vertreibung ein derart weitblickendes und friedenstiftendes Zeichen gesetzt haben. Es ist ein zeitloses Leitbild bis heute und auch in der Zukunft“, so die Landesbeauftragte abschließend.