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19.06.2015, 11:10 Uhr
Ulrich Caspar: Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung erinnert an leidvolle Geschichte der Deutschen in den ehemaligen Ostgebieten
„Gelungene Integration der Heimatvertriebenen bildete Fundament für Erfolgsgeschichte Hessens“
Wiesbaden/Frankfurt am Main, 19. Juni 2015 - „Mit dem auf Initiative von CDU und CSU eingeführten und in diesem Jahr erstmals begangenen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung wird am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, der völker- und menschenrechtswidrigen Vertreibung der Deutschen aus den ehemaligen Ostgebieten gedacht.
Ulrich Caspar MdL, Vorsitzender der UdV Hessen
Die Verbindung der beiden Gedenktage macht dabei deutlich, dass die leidvolle Geschichte von Flucht und Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg ein Unrecht darstellt, das bis heute die Schicksale und Biographien vieler Menschen in unserem Land berührt. Aus diesen historischen Erfahrungen ergibt sich auch eine Verantwortung für die Schicksale der heute verfolgten Menschen“, äußerte sich der Sprecher des Arbeitskreises der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Widergutmachung, Ulrich Caspar, anlässlich des in diesem Jahr erstmals begangenen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni.

„Rund 14 Millionen Deutsche aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und der Tschechoslowakei wurden ihrer Heimat und ihrer Rechte beraubt, mehr als zwei Millionen wurden im Zuge der Vertreibungen ermordet, unzählige Frauen auf der Flucht vergewaltigt. Die auf Geheiß des kommunistischen Diktators Josef Stalin verübten Verbrechen blieben strafrechtlich weitgehend ungesühnt. Nach wie vor sind die gegen die Menschenrechte und die elementaren Grundsätze der Humanität und des Rechts gerichteten Benes-Dekrete nicht aufgehoben. Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni ist daher auch ein Bestandteil der Verpflichtung von Politik und Gesellschaft gegenüber den vielen Millionen Heimatvertriebenen, durch die Aufrechterhaltung des historischen Bewusstseins und das Gedenken an das begangene Unrecht an einer aktiven Erinnerungskultur mitzuwirken“, erklärte Caspar.

„Gerade in Hessen haben die Heimatvertriebenen ein beachtliches kulturelles Erbe und eine historische Aufbauleistung hinterlassen, die unser Bundesland nachhaltig geprägt haben. Bis zum Jahr 1950 kamen rund eine Millionen Heimatvertriebene und Flüchtlinge nach Hessen; nahezu ein Drittel der Hessen hat heute einen Vertreibungshintergrund oder ein Aussiedlerschicksal. Die Beseitigung der materiellen Folgen des Zweiten Weltkrieges und der moralische Wiederaufbau des Landes wurden in besonderem Maße von den Heimatvertriebenen vorangetrieben. Gerade die Charta der deutschen Heimatvertriebenen steht in ihrer christlichen Humanität und ihrem völkerverbindenden Charakter als besonders ausdrucksstarkes Sinnbild für menschliche Größe und den Willen zur Aussöhnung der Völker. Die Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses liegen daher auch ganz maßgeblich in der Bereitschaft der Heimatvertriebenen zu Integration, Verständigung und Neuanfang in einem geeinten Europa begründet“, so Caspar.