„Rund 14 Millionen Deutsche aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und der Tschechoslowakei wurden ihrer Heimat und ihrer Rechte beraubt, mehr als zwei Millionen wurden im Zuge der Vertreibungen ermordet, unzählige Frauen auf der Flucht vergewaltigt. Die auf Geheiß des kommunistischen Diktators Josef Stalin verübten Verbrechen blieben strafrechtlich weitgehend ungesühnt. Nach wie vor sind die gegen die Menschenrechte und die elementaren Grundsätze der Humanität und des Rechts gerichteten Benes-Dekrete nicht aufgehoben. Der Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni ist daher auch ein Bestandteil der Verpflichtung von Politik und Gesellschaft gegenüber den vielen Millionen Heimatvertriebenen, durch die Aufrechterhaltung des historischen Bewusstseins und das Gedenken an das begangene Unrecht an einer aktiven Erinnerungskultur mitzuwirken“, erklärte Caspar.
CDU Deutschlands